Kindergeld und Familienleistungen
Kinder- und Jugendgeld
Die Leistung für Kinder und Jugendliche, auch als Kinderscheck bezeichnet, wird automatisch an die Mutter des Kindes ausbezahlt, wenn Sie ein Kind bekommen. Mehr über Kinder- und Jugendgeld (auf Dänisch)
Kinderzuschuss
Als Mutter oder Vater können Sie eventuell einen Kinderzuschuss erhalten. Beispielsweise wenn Sie alleinerziehend sind, ein ausländisches Kind adoptieren oder Zwillinge bekommen. Mehr über Kinderzuschuss lesen Sie hier:
Für Alleinerziehende (auf Dänisch)
Für Eltern in Ausbildung (auf Dänisch)
Bei Adoption (auf Dänisch)
Für Rentner (auf Dänisch)
Bei nur einem Elternteil u. a. m. (auf Dänisch)
Bei Mehrlingsgeburten (auf Dänisch)
Beiträge für Kinderfamilien
Als Eltern sind Sie verpflichtet, Ihr Kind zu versorgen. Falls Sie nicht zusammenleben, muss der eine Elternteil eventuell einen Beitrag an den anderen leisten. Mehr über:
• Kinderbeitrag (auf Dänisch)
• Ehegattenbeitrag /Unterhaltszahlung (auf Dänisch)
Die Leistungen an Sie werden von „Udbetaling Danmark“ ausbezahlt.
Falls Sie Familienleistungen erhalten, und Ihre Situation sich ändert, sind Sie verpflichtet, Udbetaling Danmark unverzüglich davon zu unterrichten. Mehr erfahren Sie unter:
• Familieydelser på borger.dk (auf Dänisch)
Udbetaling Danmark, Telefon (Durchwahl): +45 7012 8062