Grenzpendler
„Grenzpendler” ist die Bezeichnung für ausländische Arbeitnehmer in Dänemark, die ihren Wohnsitz im Heimatland, z. B. Schweden oder Deutschland, beibehalten.
Die für Ihren Fall geltenden Vorschriften hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.
Nachstehend Informationen zu CPR (Personenkennzahl), SKAT (Steuerbehörde), Krankenversicherungskarte und Kindergeld/Familienleistungen.
Als Grenzpendler benötigen Sie eine CPR-Nummer (Personenkennzahl)
Wenn Sie als Grenzpendler eine Beschäftigung in Dänemark aufnehmen, benötigen Sie eine CPR-Nummer, die von SKAT ausgestellt wird.
Falls Sie beschränkt steuerpflichtig sind, müssen Sie den Vordruck ausfüllen und an SKAT senden. Bitte legen Sie eine Kopie Ihres Passes und einen Beschäftigungsnachweis bei. Verheiratete müssen eine Kopie der Heiratsurkunde mitsenden.
Steuern und Freibeträge
SKAT stellt Steuerkarten aus und berät in Fragen von Freibeträgen, Doppelbesteuerung u. a. m.
Unter www.skat.dk können Sie Ihre Steuern berechnen, die Veranlagung ändern, abzugsfähige Fahrtkosten ermitteln, Ihre Jahressteuererklärung eintasten u. v. a. m.
Die Homepage von SKAT finden Sie hier
Für telefonische Auskünfte erreichen Sie SKAT unter der Telefonnummer +45 72 22 18 18.
Krankenversicherungskarte für Grenzpendler
Grenzpendler können eine Krankenversicherungskarte beantragen.
Sie erhalten die Krankenversicherungskarte mit der Post. Die Karte ist bei jedem Kontakt mit dem dänischen Gesundheitswesen vorzulegen. Die Karte gilt gleichzeitig als Reisekrankenversicherung.
Hier können Sie Ihre Krankenversicherungskarte beantragen
Bitte teilen Sie dem Bürgerservice Borgerservice Sønderborg mit, wenn Sie
- Ihren Arbeitsplatz wechseln
- weniger als 9 Stunden wöchentlich in Dänemark arbeiten
- eine Beschäftigung im Land Ihres Wohnsitzes aufnehmen
- nicht mehr in Dänemark arbeiten
- wegziehen
Kindergeld und Familienleistungen
Als Grenzpendler haben Sie auch Anspruch auf bezahlten Elternurlaub und Familienleistungen gemäß der dänischen Gesetzgebung.
Mehr über Kindergeld und Familienleistungen unter borger.dk (auf Dänisch) – Link zu www.borger.dk – familieydelser
Mit Fragen bezüglich der Zahlung von Familienleistungen wenden Sie sich bitte an „Udbetaling Danmark“ unter Tel. +45 70 12 80 62.